Digitale Bilddaten werden hochauflösend im JPEG-Format geliefert. Digitale Negative (RAW-Dateien) werden nicht an die Auftraggebenden herausgegeben.
Die Auftragnehmerin wählt die Bilder aus, die den Auftraggebenden zur Abnahme vorgelegt werden. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Übergabe ist nicht Teil des Auftrags. Eine weitere Aufbewahrung erfolgt daher ohne Gewähr.
Die Bilddaten werden in Form einer Online-Galerie an die Auftraggebenden übergeben. Die Übergabe erfolgt spätestens sechs bis zehn Wochen nach dem Hochzeitstermin, bei Videos spätestens zehn bis vierzehn Wochen nach dem Termin.
Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Die Auftraggebenden erhalten eine Mischung aus Farb- und Schwarzweißbildern.
Fotos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin. Reklamationen hinsichtlich des von der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste sowie alle relevanten Szenen festzuhalten. Dies kann jedoch nicht garantiert werden und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Ab einer Begleitung von sechs Stunden sind der Auftragnehmerin angemessene Pausen inklusive Verpflegung nach Absprache zu gewähren.
Bei Hochzeiten außerhalb von Münster wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,90 € brutto pro gefahrenem Kilometer berechnet. Erfolgt die Anreise mit Bahn oder Flugzeug, stellen die Auftraggebenden vor Ort ein Taxi, Mietauto oder eine flexible Mitfahrgelegenheit zur Verfügung.
Bei Anreise am Vortag sowie bei Hochzeiten mit mehr als 2,5 Stunden Fahrzeit ab Münster stellen die Auftraggebenden ein Hotelzimmer (Einzelzimmer) zur Verfügung. Die Auftraggebenden stellen sicher, dass die Fotografin nach der Hochzeitsreportage noch einchecken kann oder vorab einen Zimmerschlüssel erhält.
An- und Abreisetage werden nach vorheriger Absprache jeweils mit einer Aufwandspauschale berechnet.
Nutzungs- und Urheberrechte
Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.
Die Auftraggebenden dürfen die Fotos nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars zeitlich unbegrenzt in unveränderter Form für private Zwecke nutzen. Dazu zählen insbesondere Ausdrucke sowie Veröffentlichungen auf privaten Websites und Social-Media-Plattformen. Eine Nennung der Urheberin ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend.
Die Fotos dürfen nicht nachträglich verändert werden. Dies schließt insbesondere Farbveränderungen durch Filter oder Presets ein.
Die Auftragnehmerin darf nach Absprache entstandene Bilder für Eigenwerbung verwenden, beispielsweise auf ihrer Website, in sozialen Medien oder in Printprodukten.
Andere beteiligte Dienstleister:innen dürfen Fotos ebenfalls zu Werbezwecken auf Websites oder Social Media nutzen. Printprodukte sind hiervon ausgenommen und müssen gesondert geregelt werden. Bei kommerzieller Nutzung ist die Auftragnehmerin als Urheberin zu nennen.
Honorar und Leistungsstörung
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stunden-, Tages- oder Pauschalsatz inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls zusätzlicher Reisekosten berechnet. Der Gesamtbetrag ist spätestens zehn Tage nach Rechnungserhalt per Überweisung fällig.
Bei spontaner Überschreitung des vereinbarten Zeitraums werden 180,00 € inkl. MwSt. pro angefangener halber Stunde berechnet. Geplante Verlängerungen sind vorab mit der Auftragnehmerin abzustimmen.
Wird die vereinbarte Leistung durch die Auftraggebenden aus willkürlichen Gründen storniert, entsteht der Auftragnehmerin ein Vermögensschaden. Die Reservierungsgebühr wird daher als Ausgleich einbehalten. Ausnahmen gelten bei Krankheit oder Todesfall der Auftraggebenden oder eines nahen Familienmitglieds.
Bei Foto-Sessions außerhalb von Hochzeitsreportagen (z. B. Paar-, Familien-, Baby-, Schwangerschafts- oder Portraitshootings) wird im Falle einer Absage des vereinbarten Termins ohne Verschiebung auf einen Ersatztermin ein Ausfallhonorar in Höhe von 20 % des vereinbarten Session-Preises fällig, da der Termin exklusiv reserviert und kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden kann.
Eine Terminverschiebung ist nach Verfügbarkeit der Auftragnehmerin möglich und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Ausnahmen hiervon sind Krankheitsfälle oder andere unvorhersehbare Umstände nach Absprache.
Ist es der Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit oder vergleichbare Umstände) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verzichten die Auftraggebenden auf Schadenersatzforderungen oder die Abwälzung möglicher Mehrkosten auf die Auftragnehmerin.
Im Krankheitsfall bemüht sich die Auftragnehmerin, eine gleichwertige Ersatzfotografin oder einen gleichwertigen Ersatzfotografen in Absprache mit den Auftraggebenden zu organisieren.
Gewährleistung und Haftung
Für Schäden gleich welcher Art haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für Schäden oder Verlust digitaler Bilddaten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Organisation und Durchführung von Buchungen erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Naturereignisse oder Verkehrsprobleme) verspätet erscheinen oder ausfallen, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden.
Die entstandenen Bilder werden den Auftraggebenden über eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Der Zugang zur Galerie ist ab Erhalt für fünf Monate gültig. Die Auftraggebenden sind verpflichtet, die Bilder innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und selbst zu sichern.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die gelieferten Daten über den Zeitraum von fünf Monaten hinaus aufzubewahren oder zu archivieren.
Sonderregelungen bei Pandemien oder vergleichbaren Umständen
Die Auftragnehmerin bemüht sich grundsätzlich, flexibel auf außergewöhnliche Umstände wie Pandemien zu reagieren.
Wird ein Termin aufgrund behördlicher Auflagen verschoben und ist die Auftragnehmerin am Ersatztermin verfügbar, entstehen keine zusätzlichen Umbuchungskosten.
Erfolgt eine freiwillige Absage ohne behördliche oder gesetzliche Grundlage, gelten die oben genannten Regelungen zur Leistungsstörung.
Auch bei einer möglichen Durchführung mit reduzierter Gästezahl gelten die vereinbarten Regelungen weiterhin.
Datenschutz
Die Auftraggebenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Durchführung des Auftrags erforderlich.